Ansprechpartner im Rathaus
Änderungen bei der Einreichung von Bauanträgen ab 01.08.2021
Der Landkreis Pfaffenhofen ist einer von 15 Unteren Bauaufsichtsbehörden in Bayern des Pilotprojektes „Digitaler Bauantrag“. Ab 01.08.2021 besteht die Möglichkeit, alle Bauanträge, Abgrabungsanzeigen, Beseitigungsanzeigen, Baubeginnanzeigen, Anzeigen der Nutzungsaufnahme etc. in digitaler Form einzureichen. Voraussetzung für die Einreichung des digitalen Bauantrages ist die Authentifizierung mittels Nutzerkonto/Bürgerkonto (Bayern ID).
Mit Start des „Digitalen Bauantrags“ im Landkreis zum 01.08.2021 sind künftig alle Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid etc., auch die, die in Papierform eingereicht werden, direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Pfaffenhofen einzureichen. Davon ausgenommen sind Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie isolierte Befreiungen/Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften (für die die Gemeinde als Genehmigungsbehörde zuständig ist) in Papierform, welche weiterhin bei der Gemeinde Wolnzach einzureichen sind.
Die Gemeinde Wolnzach hat über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Die Bauaufsichtsbehörde beteiligt hierzu die Gemeinde.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Bauamtes Wolnzach unter Tel. 08442 / 65-13 oder per Mail an bauamt@wolnzach.de
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Richtlinien der Gemeinde Wolnzach zur Vergabe von Wohnungen und Baugrundstücken im Fördermodell zur Erhaltung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur
Der Markt Wolnzach erachtet es als erforderlich, die Ausgewogenheit der Bevölkerungsstruktur städtebaulich zu steuern. Im Ballungsraum München/Ingolstadt soll vermieden werden, dass sich lediglich die oberen Einkommensschichten Eigentum an Bauplätzen leisten können. Dem dient das Fördermodell des Marktes zur Erhaltung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur (früher: "Einheimischenmodell") vom 09.05.2019, geändert am 12.12.2022. Die Einzelheiten sind in den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien (sh. Downloads!) festgelegt.
Die Voraussetzung für die wirksame Umsetzung dieser Richtlinie ist, dass Bauland geschaffen wird und tatsächlich auch Flächen zur Baulandentwicklung angeboten werden können.
Diese Grundlage hat der Markt Wolnzach am 09.05.2019 durch einen Grundsatzbeschluss verabschiedet, den Sie hier im Downloadbereich finden.
Baugrundstücke
Sollten Sie Interesse am Erwerb von freien Baugrundstücken in der Marktgemeinde Wolnzach haben, können Sie sich kostenfrei registrieren lassen. Im Bedarfsfall werden Sie dann vom Markt Wolnzach entsprechend informiert. Zur Registrierung schicken Sie die Interessensbekundung (als Download am Ende dieser Seite) einfach ausgefüllt wieder an den Markt Wolnzach zurück. Die Interessensbekundung stellt keine Bewerbung um ein gemeindliches Baugrundstück dar. Sofern gemeindliche Grundstücke zur Vergabe stehen, wird hierzu gesondert informiert.